Neue Betreiberpflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen
Im überwiegenden Teil der Ammoniak-Kälteanlagen werden Verdunstungsverflüssiger eingesetzt, um die dem Kühlgut entzogene Wärme an die Umgebung abzuführen.
Mit der 42. BImSchV sind neue Betreiberpflichten festgelegt worden. Diese Verordnung orientiert sich an der VDI-Richtlinie 2047 und schafft eine verbindliche Vorgabe.
Eckdaten
- In Kraft getreten seit 19.08.2017
- Meldepflicht für alle Kühlwassersysteme ab August 2018 im Online-Portal „kavka.bund.de“
- Zielsetzung ist die Sicherstellung eines hygienegerechten Betriebs dieser Anlagen, insbesondere zur Vermeidung von hygienischen Mängeln mit der Folge von Belastungen durch Krankheitserreger (Legionellen).
Die neuen Anforderungen machen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Verdunstungskühlanlage zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung der Kälteanlage erforderlich.
Im Zuge dieser neuen Gefährdungsbeurteilung soll auch die Einhaltung der weiteren Betreiberpflichten kontrolliert und dokumentiert werden, ebenso wie die Festlegung der wiederkehrenden Prüffristen der Verdunstungskühlanlagen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige.
Zur Zeit ist die Anzahl und Verfügbarkeit der neu ausgebildeten Sachverständigen zur Prüfung nach 42. BimSchV regional stark unterschiedlich ausgeprägt, so dass vermutlich noch nicht von einer normkonformen Prüfung bei den Anlagenbetreibern ausgegangen werden kann.
Fristen
Nach § 14 – 42. BImSchV – Überprüfung der Anlagen – hat der Betreiber nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen zu lassen. Diese Prüfung kann von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.
Für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem | Erste Überprüfung bis zum |
19. August 2011 | 19. August 2019 |
19. August 2013 | 19. August 2020 |
19. August 2015 | 19. August 2021 |
19. August 2017 | 19. August 2022 |
Meine Leistung
Angeboten wird hier die Erstellung von Gefährdungsanalysen zur Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen für Verdunstungskühlanlagen. Dies erfolgt auf der Basis von erfolgreich absolvierten Schulungen und Weiterbildungen:
Sicherer und hygienegerechter Betrieb von Verdunstungskühlanlagen nach VDI 2047 Blatt 2
Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an Verdunstungskühlanlagen nach VDI 2047 Blatt 2 Ziffer 9.2
Die Teilnahme an diesen Schulungen können auf Wunsch durch Zertifikate belegt werden.